Samstag, 3. September 2016

Die Dummen sind wieder einmal die Steuerzahler!

  • „ Wer die Musik bestellt der bezahlt Sie auch „
    Sie kennen sicher diesen bekannten Spruch:
    BSA und KJF initiiert diese Inobhutnahmen, diesen legalisierten Kinderklau und vergisst
    dabei dass Sie selber vom Steuerzahler bezahlt werden und die Hand aufhalten.
    Während Sie Unsummen von weiteren Kosten dem Steuerzahler aufbürden.
    Heimkosten
    Vom Steuerzahler Platzgeld Heim verdienst ca. 59 % für die Kirche netto Steuerfrei
    Von den Eltern die ebenso Steuerzahler sind soviel wie geht zusätzlich für die Inobhutnahme
    zu bezahlen über einen Gerichtstitel der Stadt gegen die Eltern bis zum Finanziellen Ruin
    Die Spender die den Lügen Glauben schenken und so und so viel Spenden für diesen Zirkus
    in dem Glauben Sie helfen den Kindern – während ein jeder Spender ebenso wie auch die
    Eltern bereits mit seinen Steuern dafür zahlte.
    Diese Aufrechnung für ein bestimmten Heim mit über 100 Kindern
    Gewinnspanne ca. 776.000.-- € netto steuerfrei.
    Wohngruppe
    Gewinnspanne WG ca. 64 % Platzgeld vom Steuerzahler
    75 % des Gehalts vom Lehrlingsgehalt des Jugendlichen
    Als Ausgleich vom Steuerzahler 60 E Taschengeld 40 E Kleidergeld 30 E div
    Und wo es doch so einfach ist, dann setzt man dem Ganzen noch die Krone auf in dem man
    die Kindeskinder holt , die Kinder der ehemaligen Heimkinder um mit diesen dann auch
    gleich wieder die freigewordenen Plätze zu füllen damit der verdienst nicht abreißt – mit der
    Begründung dass ehemalige Heimkinder nicht fähig sind sich im Ihre Kinder kümmern zu
    können.
    Eine BANKROTT Erklärung für die angeblich gute Heimerziehung und
    Fremdunterbringung.
    Keine Chance für die ehemaligen Heimkinder eine eigene Familie zu gründen – das
    Jugendamt und die Kirche stürzt sich auf deren Kinder um weiter zu verdienen und die
    ehemaligen Heimkinder zahlen die Inobhutnahme der eigenen Kinder.
    Kinder die Erwachsen werden selbst Kinder kriegen und Im WÜRGEGRIFF einer korrupten
    Gesellschaft bleiben die seit Jahrzehnten dieses Geschäft betreibt.
    Keine Gnade für die Kinder und Kindeskinder - Gnade ist ausverkauft.
    „Welche Verachtung von Seiten der BSA und der Kirche für Menschen nur um sich zu
    bereichern“
  • Und sagte der Papst vor nicht all zu langer Zeit er will eine arme Kirche und wie wichtig die
    Familie und die Ehe sind und dennoch unternimmt die Kirche alles um genau das zu
    zerschlagen…..::..?
    GIER UND KORRUPTIN
    Unzählige Ehen die an dem Horror zerbrochen sind. Manche Ehepaare wurden sogar von
    BSA dazu gezwungen sich scheiden zu lassen da Ihnen sonst der Kontakt zum Kind verwehrt
    wird. Ein IRRSINN der nicht mehr nachzuvollziehen ist von einer Gesellschaft die von sich
    behauptet SOZIAL zu sein…………
    Begleiteter Umgang
    Für Sage und Schreibe der Dauer von 6 Jahren
    Kosten die dem Steuerzahler aufgebürdet werden
    „Im Normalfall begleiteter Umgang so kurz wie möglich“
    Frau Vogel Kostenrechnung
    Wenn man denkt dass ein Heimplatz ja wie eine Kaltmiete ist mit den Grundrechnungen wie
    Wasser Strom Telefon Essen und Kosten der Betreuer und des übrigen Personals - so ist das
    noch lange nicht das Ende der Fahnenstange und damit alles gezahlt - Jede einzelne Aktion
    wird beim Jugendamt geltend gemacht. Jeder Arztbesuch jeder Ausgang den die Betreuer
    mit dem Kind unternehmen rundet die Kaltmiete zu einer Warmmiete auf.
    alle 3 Wochen
    6 Jahre begleiteter Umgang 2 Std à 45.00 € für die Umgangsbegleitung (Fr.Vogel)
    Fahrzeit hin und zurück ca. 3 Std á 15.00 € für die Betreuerin die das Kind begleitet
    und die Wartezeit 2 Std à 15.00 € bis die Betreuerin wieder mit dem Kind
    zurückfahren kann.
    --------------------------
    7 Std. 165,00 €
    Wöchentli. Telefonat begl. 1/2 Std
    à 22.50 € Fr.Vogel x3 67.50 €
    --------------------------
    232.50 € Kosten alle 3 Wochen die dem
    Jugendamt in Rechnung gestellt
    und von allen Steuerzahlern bezahlt
    wird.
    Für ein Wöchentliches Telefonat mit meinen Kindern eine 1/2 Std zu dem ich fahren musste.
    Eine 1/2 Std 22.50 € für die Begleitung des Telefonats von Fr.Vogel.
    und 40 km für mich
    Um Nebenbei bemerkt, dass Fr.Vogel als Dipl.Psy.Fam. (Titel laut Ihrer Dozentenvita) im
    August 2014 erwähnte -
    wörtl. Wiedergabe: " Ich war auch nur auf der Hauptschule "
    und jetzt erklär mir bitte, wie jemand mit NUR Hauptschulabschluss auf der UNI gesessen
    haben will und einen Abschluss als Dipl. Psych. gemacht haben will.?????
    Gleichermaßen daraus mit diesem Titel auf den Gerichten rumturnt als Gerichtsgutachterin
    und von den Familienrichtern als Maß aller Dinge gegen die Eltern gehalten wird. ????
    Unterstützt und eingesetzt von der Katholischen Jugendfürsorge als qualifizierte
    Umgangsbegleitung u.s.w.
  • Andere schreiben Plagiate Frau Vogel aber selbst ist das Plagiat.“
    10 Jahre zwei Kinder und ein gesamt verdienst der Kirche ca. 1.248.000.-- €
    Hört auf unsere Kinder und uns zu unterjochen, zu verknechten und versklaven.
    Wenn Sie sich für ein Kind entscheiden dann passen Sie auf dass Ihre Kinder in dieser
    Gesellschaft nicht den WÖLFEN zum Fraß vorgeworfen werden.
    Kinder sind in dieser Gesellschaft in diesem Land nur das WERT was Korrupte Gewissenlose
    Menschen damit verdienen können.
    Nicht das Kind und nicht der Mensch zählt sondern DAS GELD
    Stellen Sie sich dazu vor das Bild von Dagobert Duck nur diesmal nicht mit Dollarscheinen in
    den Augen sondern mit Eurozeichen.
    Sagt man die Kinder werden auch Inobhut genommen weil die Eltern zu Arm sind Ihre Kinder
    zu ernähren, dann sollte man mal eine Überlegung angehen. .
    Schuld an der Armut ist die Börse sind die Firmen die Aktien wollen sind die Aktionäre die
    profunde Dividenden wollen.
    Es gibt aus diesem Grund aber auch Suppenküchen um den Kindern eine warme Mahlzeit zu
    sichern. Wie aber entsteht das? Da sind Reiche, die Spenden um diese Suppenküchen
    möglich zu machen aber aus welchem Grund? Muss man nicht die Überlegung anstellen dass
    diese Reichen zum Teil auch die Arbeitgeber sind die den Eltern nicht ein mal den
    Mindestlohn bezahlen – aber um sich als gut Mensch darzustellen sich an den Spenden
    beteiligen - wobei man auch bedenken sollte dass ein Teil der Spenden von den Steuern
    abgesetzt werden kann (was wiederum die Steuerzahler zahlen, die Arbeitnehmer) dann ist
    gleich doppelt verdient indem man den Arbeitnehmern nicht zahlt was Ihnen Leistungs und
    Moralisch zusteht und an den Steuerabgesetzten Spenden - doppeltes Plus für die
    Reichen und genau darüber sollte man nachdenken ob das nicht ziemlich der Wahrheit nahe
    kommt über die man nicht reden will.
    Zwar einigte man sich vor 1 ½ Jahren auf einen Mindestlohn von 8.50 € der 1 ½ Jahre
    später aktuell gezahlt werden soll – aber dabei hat man etwas entscheidendes vergessen -
    wenn der Mindestlohn aktuell wird dann hat Ihn der Inflationswert längst aufgefressen und
    die 8.50 € sind nicht mehr Wert als zur Zeit des Beschlusses.
    Wieder gespart und verdient auf Kosten der Menschen.
    !!!! Wenn Mensch sein auf der Strecke geblieben ist. !!!!!
    Ev. Namen wurden geändert.

Sonntag, 31. Juli 2016

Das neue Sorgerecht bei nicht miteinander verheirateten Paaren.

Eingestellt von Manfred Becker am 31.07.2016 um 20:15 Uhr MESZ

Am 31.1.2013 hat der Deutsche Bundestag den von der christlich-liberalen Koalition eingebrachten Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern verabschiedet.
Erlauben Sie uns einige Erläuterungen zum Hintergrund dieses Gesetzes: Der Gesetzentwurf beruht auf intensiven Vorarbeiten der Rechtspolitiker der christlich-liberalen Koalition.
Die Neuregelung trägt auch dem Umstand Rechnung, dass heutzutage ca. ein Drittel der Eltern neugeborener Kinder nicht verheiratet sind, in den neuen Bundesländern sind es sogar 61 Prozent.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht haben in Entscheidungen von 2009 und 2010 die bisherige gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch beanstandet, weil der Vater danach keine Möglichkeit hatte, ohne Zustimmung der Mutter an der elterlichen Sorge für sein Kind beteiligt zu werden.
Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff hat dazu in einer Pressemitteilung hervorgehoben, dass Kinder ein Recht auf Vater und Mutter haben und betont:
„Die Neuregelung der elterlichen Sorge ist gerecht und ausgewogenen. Die gemeinsame Sorge für das Kind ist künftig auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern das gesetzliche Leitbild. Die Rechte lediger Väter werden damit deutlich gestärkt. Die Kritik von Väterverbänden ist daher nicht nachvollziehbar.
Von der Neuregelung werden aber vor allem die Kinder profitieren. Denn sie haben ein Recht auf Mutter und Vater. Wir sind der Überzeugung, dass es für Kinder in der Regel am besten ist, wenn beide Elternteile gemeinsam Verantwortung für ihre Erziehung und Entwicklung übernehmen. Daher haben wir im Gesetz verankert, dass Mutter und Vater die elterliche Sorge immer dann gemeinsam ausüben, wenn dies dem Kindeswohl nicht erwiesenermaßen widerspricht.
Väter sollen sich an der Sorge für ihr Kind auch beteiligen können, wenn es in der Partnerschaft Probleme oder gar Streit mit der Mutter des Kindes gab beziehungsweise diese anhalten. Es ist uns wichtig, dass in solchen Konfliktfällen zwischen den Eltern die Entscheidung von einem Familiengericht getroffen wird. Der entscheidende Maßstab ist für uns dabei das Wohl des betroffenen Kindes.
Wir setzen darauf, dass die Eltern künftig in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle von vornherein eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben und sich, insbesondere im Falle des Getrenntlebens, vorab über die Ausübung der Sorge im Alltag verständigen. Aufgrund des klaren gesetzlichen Regel-Ausnahme-Verhältnisses wird es nur selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über das Sorgerecht kommen.
Für die Fälle, in denen die Eltern gleichwohl keine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, erhält der Vater einen erleichterten Zugang zum Sorgerecht. Er kann die gemeinsame Sorge auch gegen den Willen der Mutter erhalten. Das entsprechende gerichtliche Verfahren wird unbürokratisch ausgestaltet und soll unnötige Hürden für den Vater vermeiden. Es ist uns dabei ein wichtiges Anliegen, dass frühzeitig Klarheit über die Verteilung der sorgerechtlichen Verantwortung geschaffen wird. Daher soll für Fälle, in denen keine kindeswohlrelevanten Gründe gegen eine gemeinsame Sorge ersichtlich sind, ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren Anwendung finden. Zugleich nehmen wir durch eine 6-Wochen-Frist auf die besondere Situation der Mutter nach der Geburt Rücksicht und stellen sicher, dass die Gerichte den Besonderheiten des Einzelfalles angemessen Rechnung tragen können.“
Abschließend möchten wir Sie noch auf die Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums hinweisen, in der das neue Sorgerecht sehr detailliert auch mit Verweisen auf weiterführende Links erklärt wird. Diese finden Sie unter http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130131_Neues%20Sorgerecht.html?nn=1967012.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesministerium der Justiz, das Sie auf dem Kontaktformular unter https://www.bmj.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html erreichen können.

Freitag, 15. Juli 2016

Wie unabhängig sind unsere Gerichtsgutachter?

Eingestellt: Manfred Becker, am 15.07.2016 um MESZ 18:15


Sachverständige unter Druck: Wie unabhängig sind Gerichtsgutachter?
Konkret wirft Hanna Ziegert Staatsanwaltschaft und Gerichten vor, dass sie Gutachter oft wissen lassen, welches Ergebnis erwünscht sei. Weil viele Sachverständige wirtschaftlich von Aufträgen der Justiz abhängig sind und deshalb nicht in "Ungnade fallen" wollen, würden sie oft die entsprechenden Expertisen liefern. Mit schwerwiegenden Folgen: Diese Gutachten haben unter anderem maßgeblichen Einfluss darauf, ob Angeklagte als schuldfähig gelten oder in die geschlossene Psychiatrie kommen.

Kritik an Gutachtern und Sachverständigen unerwünscht

Hanna Ziegert hat diesen Missstand öffentlich kritisiert. In der ARD-Sendung "Beckmann" sagte sie im August: "Ich weiß nicht, ob ich mich jemals begutachten lassen würde." Solche Kritik ist unerwünscht - das erfuhr die Psychiaterin prompt: Mehrmals wurde sie seit Ausstrahlung der Sendung als Gutachterin abgelehnt. Und spätestens jetzt stellt sich die Frage: Wie viel Unabhängigkeit können sich Gerichtsgutachter leisten?